Ist eine rechtssichere Aufklärung überhaupt möglich? Diese Frage stellt sich vielen Ärzten1, hoffentlich aber nicht erst und nur, wenn sie schon mit einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden. Denn sinnvollerweise sollte man versuchen, diese Frage schon im Rahmen des Risikomanagements, bei kritischer Evaluierung aller Praxisabläufe, der Entwicklung eines guten Qualitätsmanagements und v. a. natürlich bzgl. der Handhabung eigener Aufklärungsgespräche zu beantworten. Denn nur dann hat man eine Chance, - zumindest so weit wie möglich - alles getan zu haben, um im Fall der Fälle gut gegen den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung gewappnet zu sein.
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In einer Studie aus New York wirkte sich Ärger kurzfristig deutlich negativ auf die Endothelfunktion gesunder Probanden aus. Möglicherweise hat dies Einfluss auf die kardiovaskuläre Gesundheit.
Die Nahrungsaufnahme auf wenige Stunden am Tag zu beschränken, hat möglicherweise einen günstigen Einfluss auf die Prognose nach akutem ST-Hebungsinfarkt. Darauf deutet eine Studie an der Uniklinik in Halle an der Saale hin.
Auch kleine Entscheidungen im Alltag einer Praxis können einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die neue Leitlinie zur "klimabewussten Verordnung von Inhalativa" geht mit gutem Beispiel voran, denn der Wechsel vom klimaschädlichen Dosieraerosol zum Pulverinhalator spart viele Tonnen CO2. Leitlinienautor PD Dr. Guido Schmiemann erklärt, warum nicht nur die Umwelt, sondern auch Patientinnen und Patienten davon profitieren.
Bei ausgeprägter Nierenfunktionsstörung steigen unter der Einnahme von Renin-Angiotensin-System(RAS)-Hemmstoffen nicht selten die Serumkaliumspiegel. Was in diesem Fall zu tun ist, erklärte Prof. Jürgen Floege beim diesjährigen Allgemeinmedizin-Update-Seminar.
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