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11.05.2022 | Info & Hilfe | Online-Artikel

Informationen & Hilfe zu unserem CME-Angebot

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Fragen zur Teilnahme

Wer kann an der zertifizierten Fortbildung (CME) teilnehmen?

Prinzipiell kann jeder bei Springer Medizin registrierte Nutzer mit entsprechender Abo-Berechtigung teilnehmen. Als Fortbildung anerkannt werden die Teilnahmen für Personen folgender Berufsgruppen:

  • Ärztinnen/Ärzte
  • Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
  • Rettungsfachpersonal (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten)
  • Zahnärztinnen/Zahnärzte

Wie lange kann ich eine Fortbildungseinheit bearbeiten?

Die zertifizierten Fortbildungseinheiten stehen 1 Jahr lang zur Bearbeitung bereit. In diesem Zeitraum können CME-Punkte gesammelt werden. Den genauen Zertifizierungszeitraum finden Sie am jeweiligen Kurs.

Wo finde ich meine abgeschlossenen Kurse bzw. mein Punktekonto?

Ihre bearbeiteten Kurse sowie Ihr CME-Punktekonto finden Sie unter Mein CME.

Wann erhalte ich die Teilnahmebescheinigung?

Ihre Teilnahmebescheinigung in Form einer PDF-Datei erhalten Sie sofort nach einer erfolgreichen Teilnahme per E-Mail. Sie können diese auch jederzeit bei der entsprechenden Fortbildungseinheit herunterladen oder auf der Seite Mein CME

Welche Schritte sind nötig zur Teilnahme an einem Kurs?

  1. Anmelden/Einloggen: Bitte melden Sie sich mit Ihrer Email-Adresse (als Benutzername) und Ihrem Passwort an. 
    Sollten Sie noch nicht registriert sein, können Sie sich hier registrieren: zur Registrierung 
    Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder Registrierung haben, finden Sie hier Informationen und Hilfe-Texte zum Thema Zugangsdaten.
  2. Kurs wählen: Wählen Sie den Kurs, den Sie bearbeiten möchten, in der Kursauswahl aus.
  3. Fortbildung mit CME-Abschlusstest bearbeiten: Klicken Sie auf den blauen „Starten"-Knopf. Sie können nun die Fortbildung bearbeiten und die Multiple-Choice-Fragen des CME-Abschlusstests am Kursende beantworten. Die Evaluationsfragen am Ende des Kurses dienen der Qualitätssicherung. Ein Kurs gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 7 der 10 CME-Fragen richtig beantwortet haben.
    Wenn Sie weniger als 7 CME-Fragen richtig beantwortet haben, können Sie noch einen weiteren Versuch starten. Rufen Sie hierzu den Kurs im Mein CME-Bereich erneut auf.
  4. Punkte sammeln: Ihre CME-Punkte, Teilnahmeergebnisse und -bescheinigungen werden im Mein CME-Bereich verwaltet.
    Für Ärztinnen und Ärzte erfolgt eine automatische Punkteübertragung an den EIV der Bundesärztekammer bei vorliegender EFN.

Wie finde ich einen bestimmten CME-Kurs am schnellsten?

  • Über die zentrale Einstiegsseite CME
    Dort gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kurse zu finden: die Suche über Zeitschriften, die Suche nach Fachgebiet, oder die Liste aller Kurse.
  • Über die globale Suche im Kopf der Seite
    Suchen Sie nach einem bestimmten Begriff (bei einem Ihnen bekannten CME-Artikel idealerweise aus dem Titel des Artikels) und filtern Sie die Suchtreffer anschließend mit dem Filter "Medientyp" und der Option "Kurs".
  • Wenn Sie einen bestimmten Kurs anhand einer FIN finden möchten, geben Sie einfach die FIN in die Suche ein. Sollte dieses Verfahren einmal nicht den gewünschten Kurs als Treffer liefern (was technisch bedingt hin und wieder vorkommen kann), suchen Sie bitte alternativ mit Begriffen aus dem Titel des Fortbildungsartikels.

Ich kann den Kurs nicht starten bzw. sehe keinen blauen "Starten"-Knopf.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bereits angemeldet/eingeloggt sind. Falls nicht, müssen Sie sich zuerst anmelden/einloggen.
  • Sind Sie Abonnent einer Fachzeitschrift oder von e.Med oder e.Dent? Bitte prüfen Sie, ob Sie die Berechtigung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs haben. Eine Übersicht Ihrer Abonnements finden Sie unter Meine Abos. Sollten Sie keinen Zugang zu Ihren abonnierten Inhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice (bitte mit Angabe Ihres vollen Namens und der abonnierten Zeitschrift).
  • Möchten Sie einen Kurs mit einer FIN starten, die Sie in unseren gedruckten Magazinen finden, dann beachten Sie bitte, dass Sie zunächst die FIN in das Eingabefeld links neben dem Knopf „Kurs freischalten“ eintippen müssen und erst danach den Knopf drücken. Die Teilnahme per FIN ist nur im Gültigkeitszeitraum der FIN möglich und nicht mehr nach Ablauf der Zeitspanne – auch wenn Sie den Kurs zuvor schon einmal gestartet haben.
  • Sie erhalten eines unserer Magazine mit Fortbildungsinhalten – aber Sie sind kein zahlender Abonnent? Dann können Sie die Kurse mit Eingabe der FIN starten – eine Freischaltung aller Kurse des Magazins ist nur mit einem kostenpflichtigen Abo, z.B. e.Med möglich.

Wie komme ich zum Fragebogen eines CME-Artikels?

Klicken Sie dazu oben im Kopf des Artikels auf die blaue Schaltfläche „Zum CME-Kurs“.

Kann ich die Kurse auch auf dem Smartphone nutzen?

Ja, alle Kurse sind für die Nutzung auf Smartphones optimiert. 



Fragen zu Berechtigungen

Welche Berechtigung brauche ich für die Teilnahme?

  • Als Abonnent von e.Med Interdisziplinär haben Sie uneingeschränkt Zugang zu unserem kompletten CME-Angebot.
    Als Abonnent eines e.Med Fachabos oder eines e.Dent-Abos haben Sie Zugang zu allen CME-Kursen der im Abo enthaltenen Zeitschriften.
  • Als Abonnent einer Zeitschrift von Springer Medizin können Sie kostenfrei an allen Fortbildungseinheiten Ihrer abonnierten Zeitschrift teilnehmen. Falls Sie keinen Zugang zu den von Ihnen abonnierten Zeitschrifteninhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Beachten Sie bitte: Einige unserer Magazine (z.B. MMW, CME, InFo Neurologie & Psychiatrie, Uro News) erhalten viele Leser auch im Freiversand und nicht im Rahmen eines bezahlten Abonnements. Um an den CME-Kursen dieser Titel teilnehmen zu können, brauchen Sie jedoch immer ein Abonnement. Alternativ können Sie bei einigen Titeln auch mit den im Heft abgedruckten FIN Codes an den CME-Kursen teilnehmen, siehe nächster Punkt. 
  • Als Leser ausgewählter Magazine können Sie an den Fortbildungseinheiten der aktuellen Ausgabe zeitlich begrenzt frei teilnehmen. Zur Teilnahme benötigen Sie die in der Zeitschrift abgedruckte Fortbildungs-Identifikations-Nummer (FIN). Diese können Sie auf der entsprechenden Kurs-Seite eingeben und den Kurs damit freischalten. Die FIN berechtigt jedoch nur im angegeben Zeitraum (in der Regel 14 Tage) zur Teilnahme.
  • Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) haben Sie kostenfrei Zugriff auf das Angebot der DGIM e.Akademie. Auf der Seite Meine Mitgliedschaften können Sie Ihre DGIM-Mitgliedschaft hinzufügen.

Wie füge ich meinem Benutzerkonto neue Zeitschriften-Abos hinzu?

Ihre abonnierten Zeitschriften werden automatisch in Ihrem Profil hinterlegt. Falls Sie ein Abo bzw. Produkt unter Meine Abos nicht finden können, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Kann ich als Abonnent einer Fachzeitschrift auch die CME-Fragen einer anderen Zeitschrift bearbeiten?

Nein. Ein Abonnement einer Fachzeitschrift berechtigt zur CME-Teilnahme genau dieser Zeitschrift. Für die Teilnahme an Kursen aus anderen Zeitschriften benötigen Sie e.Med oder e.Dent.

Ich habe das e.Med-Testabo, habe ich damit Zugriff auf alle Fortbildungskurse?

Ja, während des Testzeitraumes haben Sie Zugriff auf alle verfügbaren Fortbildungskurse.

Was ist eine FIN?

Die Fortbildungs-Identifikations-Nummer (FIN) ermöglicht Ihnen für einen begrenzten Zeitraum die kostenfreie Teilnahme an einer Fortbildungseinheit. Sie finden diese auf dem Fragebogen der jeweiligen gedruckten Ausgabe Ihrer Zeitschrift. Nur ausgewählte Fortbildungen weisen diese FIN aus. Geben Sie die FIN in die Suchmaske von SpringerMedizin.de ein und Sie gelangen direkt zur gesuchten Fortbildung.




Fragen zur Punkteübermittlung

Werden meine CME-Punkte automatisch elektronisch übermittelt?

Ja, falls Sie Ärztin oder Arzt in Deutschland sind und der Kurs zertifiziert war, können Ihnen die CME-Punkte bei Ihrer Kammer elektronisch gutgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist die Angabe Ihrer EFN in Ihrem Nutzerprofil. Die EFN muss zum Zeitpunkt der Teilnahme bereits in Ihrem Profil vorliegen, damit die CME-Punkte automatisch übermittelt werden können. Ein nachträgliches Hinzufügen der EFN wirkt sich nur auf künftige Teilnahmen aus.

Wann werden meine Punkte an den EIV übermittelt?

Die elektronische Übermittlung erfolgt täglich, am Folgetag der erfolgreichen Teilnahme.

Wie erkenne ich, ob meine Punkte bereits an den EIV übermittelt wurden?

Den Übermittlungsstatus können Sie in Ihrem Kursarchiv auf der Seite Mein CME einsehen.

Meine Punkte wurden noch nicht übermittelt, muss ich irgendetwas tun?

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Selbst wenn Ihre Punkte mehrere Tage nicht übermittelt wurden, gehen Sie nicht verloren und werden automatisch nachträglich übermittelt. 
Sollte in Ihrer Ergebnisliste auf der Seite Mein CME über mehr als 12 Monate ein Hinweis zu sehen sein, dass die Punkteübermittlung nicht funktioniert hat, lag ein technisches Problem in der Kommunikation mit dem Server der Bundesärztekammer vor, das nicht behoben werden konnte. In einem solchen (sehr seltenen) Ausnahmefall müssen Sie Ihre erfolgreiche Teilnahme durch manuelles Einreichen des Zertifikats bei der Ärztekammer nachweisen.




Fragen zur Zertifizierung/Anerkennung

Durch wen ist das Angebot für Ärztinnen und Ärzte zertifiziert?

Die Fortbildungseinheiten werden von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und sind damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig.
Die Fortbildungskurse werden von der Bayerischen Landesärztekammer für das „Fortbildungszertifikat der Kammer“ gemäß § 5 ihrer Fortbildungsordnung mit 2 Punkten je Fortbildungseinheit (Kategorie I) anerkannt und sind damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. 
Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].

Durch wen ist das Angebot für Zahnärztinnen und Zahnärzte zertifiziert?

Die Fortbildungsbeiträge werden nach den Leitsätzen der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung vom 01.01.2006 erstellt.

Durch wen ist das Angebot für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zertifiziert?

Die Fortbildungseinheiten der Zeitschrift »Psychotherapeut«  werden von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und sind damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Für psychologische Psychotherapeuten werden die Fortbildungen von der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg gemäß Kategorie D akkreditiert und sind damit auch für andere Psychotherapeutenkammern anerkennungsfähig. Für das Fortbildungszertifikat sind die Fortbildungen mit 3 Punkten anrechenbar.
Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt (§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013).

Durch wen wird das Angebot für Rettungsfachpersonal anerkannt?

Die Fortbildung für das Rettungsfachpersonal (Notfallsanitäter, Rettungsassistenten) wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung der Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen der Fortbildungseinheiten der Zeitschrift »Notfall + Rettungsmedizin«:

  • Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt.
  • Die Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule erkennt 3 Fortbildungsstunden pro erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung an.
  • Die Feuerwehr München/Branddirektion erkennt 3 Fortbildungsstunden pro erfolgreichem Abschluss einer Fortbildung an.

Werden die CME-Punkte auch in Österreich anerkannt?

Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].

Werden die CME-Punkte auch in der Schweiz anerkannt?

Gemäß Art. 7 Abs. 2 lit. c Fortbildungsordnung (FBO) gilt für Fortbildungsveranstaltungen, die von der zuständigen Institution eines EU/EFTA-Mitgliedlandes Credits erhalten, grundsätzlich die automatische Anerkennung in der Schweiz. Allerdings bedarf es der Einzelentscheidung der zuständigen Fachgesellschaften, ob die ausländischen Credits/Punkte für die Fortbildung anerkannt werden.

Es gelten folgende Vereinbarungen mit Springer Medizin Verlag: 

  • Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin vergibt 0,5 Credits für die Zertifizierte Fortbildung in Die Innere Medizin.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation vergibt 1 Credit für die Zertifizierte Fortbildung in Die Anaesthesiologie.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie vergibt 1 Credit für die Zertifizierte Fortbildung in Die Chirurgie.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Gefässchirurgie vergibt 3 Credits für die Zertifizierte Fortbildung in Gefaesschirurgie.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie vergibt 1 Credit für die Zertifizierte Fortbildung in Die Orthopädie.
  • Die Schweizerische Gesellschaft für Ophthalmologie vergibt 1 Credit für die Zertifizierte Fortbildung in Die Ophthalmologie.
  • Die Schweizerische Fachgesellschaft für Geriatrie vergibt 3 Credits für die Zertifizierte Fortbildung in Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie.


Weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Fortbildungspflicht für Ärztinnen und Ärzte sowie Informationen zur Zertifizierten Fortbildung für die verschiedenen Fachgruppen (Ärzte, Psychotherapeuten, Rettungsdienstfachpersonal) finden Sie hier.



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