Zertifizierte Fortbildung in Deutschland
Ärzte sind nach der Musterberufsordnung zur Fortbildung verpflichtet. Aus der Überlegung, dass diese auch dokumentierbar sein soll,hat der 102. Deutsche Ärztetag in Cottbus 1999 ein Freiwilliges Fortbildungszertifikat befürwortet, zu dessen Erlangung der Vorstand der Bundesärztekammer auf Vorschlag des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung einheitliche Bewertungskriterien zur Annahme empfohlen hat. Seit Januar 2002 haben sich alle Landesärztekammern der Zertifizierungsinitiative angeschlossen.
In der ärztlichen Fortbildung nimmt das eigenständige Lernen (Selbststudium) den größten Raum ein, und zwar primär durch die Lektüre von Fachzeitschriften und Fachbüchern, jedoch auch durch audiovisuelle bzw. webbasierte Methoden. In diesem Umfeld genießen die Urban & Vogel-Facharztzeitschriften als traditionelle Fortbildungsmedien eine herausragende Bedeutung, die jetzt durch die Möglichkeit, online Zertifizierungspunkte zu sammeln, in idealer Weise ergänzt wird.
Die Begrifflichkeiten - CME und CPD
Der Begriff “CME” steht für “Continuing Medical Education”.
“cme-punkt.de” verwendet den deutschen Begriff “Zertifizierte Fortbildung” und “CME” synonym, da sich der Begriff eingebürgert hat und zudem signalisiert, dass auch Ärzte in Weiterbildung zur Teilnahme eingeladen sind.
Auch in Österreich anerkannt
Auch in Österreich besteht für Ärzte die Pflicht, ihre ständige Fortbildung zu dokumentieren. Im Rahmen einer 3-jährigen Fortbildungsperiode müssen sie 150 DFP-Punkte erwerben, davon 120 durch fachspezifische Fortbildung. Gemäß dem Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) der Österreichischen Ärztekammer werden Ihre auf CME-Punkt.de erworbenen CME-Punkte hierfür 1:1 als fachspezifische Fortbildung anerkannt.
§ 26 (3) DFP Richtlinie - Approbation ausländischer Veranstaltungen
Die von der EACCME (european accreditation council for continual medical education der union europenne medicine specialist [ UEMS ]) anerkannten CME Credit Points, sowie von deutschen Landesärztekammern anerkannte Fortbildungspunkte der Kategorie A, B und D werden als DFP-Punkte bzw. DFP Fachpunkte anerkannt. Der Arzt nimmt die Zuordnung zum Fachgebiet entsprechend der DFP Systematik selbst vor.
